VoIP & IP

Allgemeine Geschäftsbedingungen VoIP+IP für die NESKOM e.U.

1. Gegenstand und Geltungsbereich:

1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, die NESKOM im Rahmen ihrer Internet-Dienstleistung unter der Domaine www.neskom.at und/oder aufgrund von telefonischen und/oder schriftlichen Bestellungen für ihre Kunden erbringt (im Folgenden kurz: Leistungen), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Leistungsbeschreibung (LB) sowie die Entgeltbestimmungen (EB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen der NESKOM und dem Kunden vereinbart worden ist.

1.2. Begriffsbestimmungen:

„Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, welche mit NESKOM in einem Vertragsverhältnis steht, oder ein Vertragsverhältnis mit NESKOM eingehen möchte. NESKOM ist berechtigt, vom Kunden einen geeigneten Identitätsnachweis zu verlangen, sofern dies auf Basis von gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist oder/und der Kunde, zum Zweck der Bonitätsprüfung eindeutig identifiziert werden kann. „Unternehmer“: Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. „Verbraucher“: Kunden, die keine Unternehmer sind.

1.3. Diese AGB können unter www.neskom.at jederzeit eingesehen werden und werden dem Kunden auf dessen Wunsch jederzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten jedenfalls nicht, außer NESKOM hat sich diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen. Vertriebspartner sowie Mitarbeiter der NESKOM sind nicht befugt, Erklärungen oder Zusagen für die NESKOM abzugeben und/oder Änderungen dieser AGB zu vereinbaren.

1.5. Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen NESKOM und dem Kunden, auch wenn NESKOM nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug nimmt.

2. Änderungen dieser AGB, der LB und EB

2.1. Änderungen der AGB, LB und EB sowie deren Inkrafttreten werden den Kunden per Mail und/oder als Zusatzschreiben zur periodisch erstellten Rechnung bekanntgegeben.

2.2. Wird der Kunde durch die Änderung ausschließlich begünstigt oder betrifft die Änderung eine vereinbarte Indexanpassung, hat NESKOM das Recht (nicht jedoch die Pflicht), die Änderung am Tag der Kundmachung anzuwenden.

 2.3. Wird der Kunde durch die Änderung nicht ausschließlich begünstigt, so wird NESKOM die Änderung für bestehende Kunden zwei Monate vor Inkrafttreten dem Kunden entsprechend Punkt 2.1 kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderung und der Hinweis auf §

25 Abs. 3 TKG 2003 wird dem Kunden in geeigneter Weise, etwa durch Aufdruck auf einer periodischen Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten.

Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen, angepassten AGB kostenlos übermittelt. Entgeltänderungen aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung oder aufgrund einer Senkung des Entgelts berechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung.

2.4. NESKOM behält sich das Recht vor, Entgelte anzupassen (zu erhöhen oder zu verringern), sofern sich die nicht von NESKOM zu vertretenden Zulieferkosten verändern.

2.5. Sämtliche periodischen Entgelte sind indexgesichert. Sollte sich eine Änderung des Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindexes der Statistik Austria bezogen auf das Kalenderjahr ergeben, ist NESKOM berechtigt, die periodischen Entgelte für das darauffolgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung

des Verbraucherpreisindexes zu erhöhen. Sollte der Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindexes der Statistik Austria bezogen auf das Kalenderjahr sinken, ist NESKOM verpflichtet, die monatlichen Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren. Als Wertmaßstab dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2010. Schwankungen von weniger als zwei Prozent bleiben unberücksichtigt, sollten die Schwankungen in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten werden, ist NESKOM berechtigt die Entgelte im vollen Umfang anzupassen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NESKOM kommt erst zustande, wenn der (i) Kunde NESKOM ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes sowie unterfertigtes Anmeldeformular (Online oder schriftlich) gesandt hat, (ii) NESKOM das im Anmeldeformular enthaltene Angebot des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung (etwa durch Eröffnung des Internetzugangs oder Bekanntgabe von Zugangsdaten) angenommen hat und (iii) die Bonitätsprüfung des Kunden positiv verlaufen ist.

3.2. NESKOM hat das Recht, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.3. Vertriebsmitarbeiter von NESKOM sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von NESKOM abzugeben oder gesonderte Leistungsmerkmale zu vereinbaren.

3.4. Sollte der Kunde Unternehmer sein, sind Angebote von NESKOM unverbindlich.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner NESKOM bekanntgegebenen Stammdaten unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für sämtliche Mehrkosten, die aus der verspäteten Meldung resultieren.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag zwischen NESKOM und dem Kunden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum letzten eines Kalendermonats gekündigt werden.

4.2. Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Die Mindestvertragsdauer mit Verbrauchern beträgt maximal 24 Monate. Für Kunden die Unternehmer sind gilt, dass sich der jeweilige Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer solange um jeweils zwölf Monate verlängert (erneute Mindestvertragsdauer), bis der Kunde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag schriftlich kündigt.

4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer jenes Monat, in dem NESKOM mit der Leistungserbringung beginnt. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht gemäß §§ 3 oder 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bzw. § 11 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

4.4. NESKOM ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu beenden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte periodische Entgelt zu bezahlen.

NESKOM trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.

Als wichtiger Grund gilt jedenfalls wenn:

4.4.1. der Kunde die von NESKOM bereitgestellte Infrastruktur nutzt, um Rechtsverletzungen zu begehen.

Dies beinhaltet die Tatbestände wegen übler Nachrede, Verstöße gegen § 107 TKG 2003, gegen das Mediengesetz, und jedes Verhalten, welches strafrechtlich relevant ist oder eine Verwaltungsübertretung darstellt, sowie geeignet ist, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrer Entwicklung zu stören;

4.4.2. der Kunde die von NESKOM bereitgestellte Infrastruktur nutzt, um Verstöße gegen Schutzrechte Dritter, das Urhebergesetz, das Datenschutzgesetz, das Pornographie-Gesetz und das Verbotsgesetz vom 8.5.1945 zu begehen;

4.4.3. der Kunde die von NESKOM bereitgestellte Infrastruktur nutzt, um die Infrastruktur von NESKOM zu gefährden;

4.4.4. die Voraussetzungen für eine Sperre gemäß dieser AGB vorliegen;

4.5. Sollte der Kunde eine natürliche Person sein und sterben, sind die Rechtsnachfolger des Kunden verpflichtet, den Tod des Kunden NESKOM unverzüglich mit- zuteilen. Der Vertrag mit dem Kunden endet mit

dessen Tod, sofern nicht ein Dritter binnen 14 Tagen erklärt, in den Vertrag mit dem Kunden einzutreten. Für die Entgelte, die zwischen dem Tod des Kunden und der Verständigung von NESKOM anfallen, haftet der Nachlass und (nach dessen Einantwortung) die Erben.

5. Rücktrittsrecht

5.1. Der Kunde kann vom mit NESKOM geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

5.2. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei der Erbringung von Dienstleistungen mit dem

Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die

Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

5.3. Im Falle des Rücktritts wird der Kunde mit keinen Kosten belastet.

6. Entgelte und Zahlungsfristen

6.1. Sofern nicht anderes angegeben ist, verstehen sich sämtliche angegebenen Preise als Brutto-Preise, zuzüglich Liefer- und Verpackungskosten. Bei Produkten für Unternehmen (Businessprodukte) verstehen

sich die angegebenen Preise als Netto-Preise, ebenso zuzüglich Liefer- und Verpackungskosten.

 

Rechnungen sind prompt, ohne Skonto zur Zahlung fällig. Sollte die RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung vom Kunden angerufen werden, wird hinsichtlich der strittigen Rechnung lediglich ein Betrag, der den Durch- schnitt der letzten drei Monatsrechnungen entspricht, zur Zahlung fällig.

6.2. Sämtliche von NESKOM verrechneten Entgelte sowie die Indexanpassung ergeben sich aus den Entgeltbestimmungen und für die in den Leistungsbeschreibungen genannten Leistungen. Darüberhinausgehende

Leistungen (Telefonkosten, Kosten von Dritten) sind nicht im Entgelt enthalten.

6.3. Periodische Entgelte sind für die jeweilige Periode im Nachhinein zu entrichten, wobei die Abrechnungsperiode maximal drei Monate beträgt. Verbrauchsabhängige Entgelte (etwa für verbrauchtes Daten-

volumen und hergestellte Verbindungen) werden im Nachhinein nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Einmalige Entgelte kann NESKOM im Vorhinein ganz oder teilweise in Rechnung stellen. Rechnungsbeträge können auf einen Cent aufgerundet werden.

6.4. Sollte NESKOM einen Abrechnungsfehler zum Nachteil des Kunden feststellen und sollte NESKOM nicht mehr in der Lage sein, das korrekte Entgelt zu berechnen, ist NESKOM berechtigt, ein Pauschalentgelt in Höhe des durchschnittlichen Entgelts der letzten drei Monate an den Kunden zu verrechnen.

6.5. Bei Zahlungsverzug von Verbrauchern kann NESKOM Zinsen in Höhe von 8% pro Jahr verrechnen, bei Zahlungsverzug von Unternehmer gilt § 456 UGB.

6.6. Sämtliche dem Kunden verkaufte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NESKOM.

6.7. Verpackungs- und Lieferkosten sowie Kosten des Geldverkehrs sind vom Kunden zu tragen. Sollte eine

Einzugsermächtigung zurückgeleitet werden fallen Spesen in Höhe von EUR 10,00 an.

6.8. Für Unternehmer als Kunden gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen NESKOM aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht durch ein Gericht rechtskräftigt festgestellt worden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

6.9. NESKOM hat das Recht vom Kunden – auch während des aufrechten Vertrags – eine Sicherheitsleistung zu fordern, (i) sollte das laufende Entgelt das durchschnittliche Entgelt der letzten drei Monate um das doppelte übersteigen oder (ii) sollte der Kunde um mehr als zwei Wochen mit seiner Zahlung im Rückstand sein oder (iii) sollte NESKOM den begründeten Verdacht haben, dass sich die Bonität des Kunden verschlechtert hat.

6.10. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges Mahnspesen in Höhe von EUR 10,- pro Mahnung, sowie die Kosten der notwendigen Intervention eines Inkassoinstituts oder eines Rechtsanwalt zu bezahlen. Die zu ersetzenden Höchstsätze ergeben sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, sowie aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF. Dies umfasst für Unternehmer jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB

7. Rechte des Kunden: Übertragung der Forderung

7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit NESKOM auf Dritte zu übertragen. Sollte NESKOM der Übertragung auf einen Dritten schriftlich zustimmen, haftet neben dem Dritten, auf den der Vertrag übertragen wurde, auch der ursprüngliche Kunde.

7.2. NESKOM ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz, oder auch nur teilweise mit schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen. Die Übertragung ist wirksam, sobald NESKOM den Kunden über die Übertragung an den Dritten informiert hat. Dieser Punkt gilt nicht für Verträge mit Verbraucher.

7.3. Sollte der Kunde ein Unternehmer sein, verpflichtet sich der Kunde NESKOM von einem Unternehmensübergang entsprechend § 38 UGB umgehend zu informieren.

8. Herstellung und Leistungsumfang

8.1. Leistungen von NESKOM werden entsprechend den für das jeweilige Produkt gültigen Leistungsbeschreibungen, innerhalb der dort genannten Frist hergestellt.

8.2. Der Kunde hat für die notwendige, dem Stand der Technik entsprechende Stromversorgung sowie Verkabelung auf eigene Kosten zu sorgen. Ferner hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Herstellung und der Betrieb in den Räumlichkeiten des Kunden möglich und erlaubt ist. Der Kunde hat dazu sämtlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Herstellung durch NESKOM oder von NESKOM beauftragten Dritten rasch erfolgen kann und der unterbrechungsfreie und störungsfreie Betrieb möglich ist.

8.3. Der von NESKOM geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (LB) und einzelvertraglichen Vereinbarungen. Darüber hinaus von NESKOM gewährte Leistungen sind freiwillig und unentgeltlich. NESKOM garantiert nicht, dass diese freiwilligen Leistungen dauerhaft verfügbar sind.

8.4. Sofern der Kunde von NESKOM bereitgestellte Geräte selbst installieren muss(„Selbstinstallation“) verpflichtet sich der Kunde, die Installation zeitnahe nach Übersendung durch NESKOM durchzuführen.

8.5. NESKOM garantiert keine Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung. Die zumindest verfügbare

Bandbreite von Internetleitungen wird entsprechend der im der Leistungsbeschreibung genannten Ausmaß garantiert.

8.6. Der Umfang der Entstörungsleistungen sowie die Entstörungszeiten sind der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Entstörungen außerhalb der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Entstörungszeit und Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt die NESKOM

jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt entsprechend dem in der jeweiligen Entgeltbestimmungen genannten Preis durch. Sind Störungen vom Kunden zu vertreten, haftet dieser NESKOM für sämtliche Aufwendungen und Schäden.

8.7. Im Falle der Störung hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die für die von Seiten des Kunden für die Störungsbehebung notwendigen Geräte (Hard- und Software) vorhanden und betriebsbereit sind, sowie die notwendige Infrastruktur (Strom, Räumlichkeiten) vorhanden sind.

8.8. Geräte, die NESKOM dem Kunden vorübergehend zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum von NESKOM und sind nach Beendigung des Vertrags auf Kosten des Kunden binnen 10 Werktagen an NESKOM zu retournieren.

Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist NESKOM berechtigt, den Wiederbeschaffungswert der nicht retournierten Geräte vom Kunden zu fordern.

8.9. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Mängel oder Schäden (kurz Störungen genannt) im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen unverzüglich der NESKOM Servicestelle (support@neskom.at) unter Nennung eines Ansprechpartners mit einer Beschreibung der aufgetretenen Störung anzuzeigen. Sollte es sich beim Kunden um einen Unternehmer handeln, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber NESKOM.

8.10. Der Kunde verpflichtet sich,

8.10.1. sämtliche überlassenen Endgeräte schonend zu behandeln, die Endgeräte nur entsprechend den in der Betriebsanleitung genannten Spezifikationen zu betreiben und NESKOM über Beschädigungen umgehend zu informieren. Der Kunde haftet für die überlassenen Endgeräte.

8.10.2. die für die Installation notwendige Hard- und Software, die für den Betrieb der Dienstleistung notwendig ist, auf eigene Kosten bereitzustellen und in Betriebsbereiten Zustand zu halten.

8.10.3. die Räumlichkeiten, in denen die Installation durch NESKOM erfolgen soll, für Mitarbeiter von NESKOM und von NESKOM beauftragten Dritten zugänglich zu machen,

8.10.4. nur von NESKOM freigegebene und zertifizierte Endgeräte mit von NESKOM bereitgestellten Geräten zu verwenden.

9. Überprüfung der Entgelte und Streitbeilegung

9.1. Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen die von NESKOM übersandte Rechnung binnen drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, die ordentlichen Gerichte anzurufen.

9.2. NESKOM wird die Einwendungen des Kunden prüfen und dem Kunden eine Stellungnahme über die Einwendungen senden. Sollte NESKOM die Einwendungen des Kunden verwerfen, hat der Kunde bei sonstigem Verlust das Recht, binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme ein Schlichtungsverfahren bei der RTR (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs GmbH) einzuleiten. Sollte das Schlichtungsverfahren bei der RTR ergebnislos verlaufen, hat der Kunde das Recht binnen eines Monats die ordentlichen Gerichte anzurufen.

16. Sonderbestimmungen für die Internetprodukte

16.1. Der Leistungsumfang von Internetprodukten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

16.2. Die Nutzung von Internetprodukten darf nur durch den Anschlussinhaber oder einem, mit dem Anschlussinhaber im selben Haushalten wohnenden Person erfolgen. Die Verrechnung eines Entgelts für die Nutzung ist unzulässig.

16.3. Die Nutzung von Internetprodukten für Server bedarf einer schriftlichen Zustimmung von NESKOM.

16.4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Schutzmaßnahmen für den Betrieb von W-LAN-Netzwerken zu ergreifen. Die Nutzung einer WEP-Verschlüsselung ist nicht ausreichend.

16.5. Der Kunde wird NESKOM für die missbräuchliche Verwendung der Internetprodukte schad-und klaglos halten, sofern die missbräuchliche Verwendung aus einem schuldhaften Verhalten resultiert.

16.6. NESKOM haftet nicht für Datenverluste, die auf die Nutzung von Internetprodukten zurückzuführen sind.

Der Nutzer ist verpflichtet regelmäßig Datensicherungen und Änderungen der verwendeten Zugangsdaten vorzunehmen.

16.7. NESKOM haftet nicht für Leistungen (sowohl Produkte, als auch Dienstleistungen) die über die von NESKOM bereitgestellten Internetprodukte bezogen werden.

16.8. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets per se mit gewissen Gefahren verbunden ist. Der Kunde wird entsprechende Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren.

17. Sonderbestimmungen für die Telefonie-Produkte

17.1. Der Leistungsumfang von Telefonie-Produkten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

17.2. NESKOM stellt die kostenlose Verbindung zu sämtlichen österreichischen Notrufnummern sicher. Der Kunde

nimmt zur Kenntnis, dass die Rufnummer, eben- so wie die Adresse des Anschlusses dem Notrufträger mitgeteilt wird.

17.3. Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet: 112.

18. Sonderbestimmungen für Webhosting und Domains

18.1. Der Leistungsumfang von Webhosting- und Domain-Produkten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

18.2. Bei Domainregistrierungen beauftragt der Kunden NESKOM (i) die Domain auf Namen des Kunden zu registrieren und (ii) die Domain zu verwalten. Die Art der Registrierung, die Bedingungen der Registrierung, sowie die Lösung von Domainstreitigkeiten gehen aus den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle hervor. Der Kunde nimmt die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle zur Kenntnis. NESKOM ist nicht verpflichtet, Domains für den Kunden zu registrieren.

18.3. NESKOM übernimmt keine Haftung für etwaige Verpflichtungen der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Vertrag über die Registrierung der Domains kommt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle direkt zustande.

18.4. NESKOM leistet keine Gewähr dafür, dass eine bei NESKOM bestellte Domain dem Kunden zugewiesen wird. Die Haftung von NESKOM für eine nichterfolgte Registrierung ist ausgeschlossen.

18.5. Der Kunde haftet für Ansprüche Dritter, die Aufgrund der Domainregistrierung entstehen (Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Namensrechte). Der Kunde wird NESKOM aus diesem Titel schad- und klaglos halten. Die Auswahl der Domain erfolgt ausschließlich durch den Kunden und wird von NESKOM nicht geprüft.

18.6. Die Mindestregistrierungsdauer der Domains ergibt sich aus den jeweiligen Bestimmungen der Registrierungsstellen. NESKOM wird den Kunden im Zuge der Domainregistrierung über die Mindestvertragsdauer aufklären. Sollte der Kunde die Domain nicht bis vier Wochen vor Ablauf der Mindestvertragsdauer direkt bei der Registrierungsstelle kündigen, verlängert sich die Vertragsdauer über die Domain um die ursprüngliche Mindestvertragsdauer.

18.7. NESKOM ist berechtigt, die Funktionalität einer Domain außer Kraft zu setzen, sollte der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Entgelts in Verzug sein. Punkt 10 gilt analog.

18.8. Sollte NESKOM den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund gemäß Punkt 4.4 kündigen, hat NESKOM das Recht, auch die Domain zu kündigen.

18.9. Die Haftung von NESKOM für Dienstunterbrechungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Diensteunterbrechung wurde von NESKOM grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

18.10. Der Kunde verpflichtet sich, Daten, welche von NESKOM gehostet werden, selbst zu sichern und Sicherungskopien anzulegen. Die Haftung von NESKOM für Datenverluste ist ausgeschlossen.

18.11. Der Umfang der garantierten Verfügbarkeit der Dienste ist im Servicelevel der Leistungsbeschreibung Internet festgelegt.

18.12. Der Kunde verpflichtet sich, die von NESKOM bereitgestellten Dienstleistungen ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und durch die Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Dienstleistungen von NESKOM zur Speicherung, Verarbeitung oder Bereitstellung von Inhalten zu verwenden, die dem Pornographiegesetz, dem Strafgesetzbuch, dem Telekommunikationsgesetz 2003, dem Verbotsgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz widersprechen. Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen, stellt dies einen wichtigen Grund im Sinne des Punktes 4.4 dar und ist der Kunde verpflichtet, NESKOM schad- und klagslos zu halten.